Wir alle fiebern der ersten Golfrunde in Zeiten von Corona entgegen. Auch wenn in einigen Bundesländern der Spielbetrieb Anfang der Woche wieder aufgenommen wurde, sind die Sportstätten in NRW aufgrund der Landesverordnung weiterhin geschlossen.
Die Sportministerkonferenz hat am 20. April getagt und schlägt Bund und Ländern in einem ersten Schritt vor, alle Breiten- und Freizeitsportarten zu erlauben, sofern die Sportangebote an der „frischen Luft“, im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten „Freiluftsportanlagen“ stattfinden. Als möglicher Termin wird der 04. Mai genannt.
In der kommenden Woche findet am 30. April das nächste Treffen der Bundeskanzlerin mit den Landesregierungschefs statt. Wir hoffen, dass diese Empfehlungen aufgegriffen und eine Lockerung der Maßnahmen für den Breiten- und Freizeitsport beschlossen und zeitnah vom Land NRW kommuniziert werden.
In der Zwischenzeit hat der Deutsche Golfverband Leitlinien mit den 17 Sportverbänden hierzu erarbeitet. Sollte der Spielbetrieb Anfang Mai erlaubt werden, werden wir den Spielbetrieb anhand dieser Leitlinien umsetzen. Die Vorbereitungen laufen bei uns dazu seit einigen Tagen.
Eines muss aber klar sein: Es wird Einschränkungen geben. Wir werden zunächst mit Startzeiten einen geordneten Spielbetrieb aufnehmen und die Abstands- und Hygieneregelungen einhalten. Die DGV Leitlinien können Sie gerne hier nachlesen:
Sobald es einen NRW Landesbeschluss gibt, werden wir umgehend per Email und per Webkonferenz über die Regelungen des eingeschränkten Spielbetriebes informieren und schnellstmöglich unsere Anlage öffnen.