Wettspielordnung / Rahmenausschreibung des GC Lippstadt e.V.

Wettspielbedingungen_Wettspielordnung_2025.pdf
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Für alle Wettspiele, die vom Golf Club Lippstadt e.V. ausgeschrieben und veranstaltet werden, gelten folgende
• Generelle Spielbedingungen / Spielbedingungen für GV NRW Wettspiele mit Clubspielleitung (A)
• Ausschreibungskriterien / Teilnahmebedingungen (B)
• sonstige Spielbedingungen (C) und die jeweiligen Ausschreibungen für das betreffende Wettspiel
Die Wettspiele sind zusätzlich nach den Vorgaben- und Spielbestimmungen des Deutschen Golf Verbandes e.V. (DGV) und des Regelwerkes "Handicap Regeln" (in Deutschland gültig ab 01.01.2021) auszurichten. Einsichtnahme in alle DGVVerbandsordnungen ist im Sekretariat bzw. bei der Spielleitung möglich.
A. Generelle Spielbestimmungen
(Wettspielbestimmungen i.S. der Golfregeln)
1. Regeln / Platzregeln
a) Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln des DGV (lizensierte Übersetzung R&A Rules Limited,) einschließlich Amateurstatut, den entsprechenden Handbüchern, den Bestimmungen der Ausrüstungsregeln über Schläger und Ball und ihren Interpretationen, den Wettspielbedingungen des Golf Club Lippstadt e.V., den Platzregeln des Golf Club Lippstadt e.V., sowie aktuellen Sonderplatzregeln lt. Aushang.
b) Die generellen Spielbedingungen (Wettspielbedingungen i.S. der Golfregeln; Teil A.) und Platzregeln des GV NRW e.V. (Hardcard) haben Vorrang vor den ständigen Platzregeln des Golf Club Lippstadt e.V.. Sie dürfen nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände abgeändert werden. Besonderheiten vor Ort sind durch ergänzende Sonderplatzregeln (z.B. unbewegliche Hemmnisse, Bestandteile des Platzes etc.) nach Absprache mit dem GV NRW e.V. zu regeln.
2. Unangemessene Verzögerung, langsames Spiel (Regel 5.6)
Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Gruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielergruppe ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielgruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe wäre. Überschreitet der erste Spieler die Zeit von 50 sec. und die folgenden Spieler die Zeit von 40 sec. für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen die Regel 5.6 angesehen. Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Verzögert ein Spieler das Spiel unangemessen zwischen zwei Löchern, fällt die Strafe am nächsten Loch an.
3. Sofortige Spielunterbrechung wegen Gefahr (Regel 5.7b(1))
Ordnet die Spielleitung die sofortige Spielunterbrechung an, müssen alle Spieler sofort das Spiel unterbrechen und dürfen keinen weiteren Schlag ausführen, bevor die Spielleitung die Fortsetzung des Spiels anordnet.
Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er für Verstoß gegen Regel 5.7b disqualifiziert.
Ausnahme: Es ist straflos, wenn die Spielleitung feststellt, dass das Versäumnis, das Spiel zu unterbrechen, gerechtfertigt war.
• Signal für unverzügliches Unterbrechen des Spiels wegen Gefahr: ein langer Signalton
• Signal für sonstige Spielunterbrechungen nach Regel 5.7: wiederholt drei aufeinanderfolgende Signaltöne
• Signal für Wiederaufnahme des Spiels: wiederholt zwei kurze Signaltöne
Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers.
Schutzhütten befinden sich:
Course Rot auf Bahn 4,5,6
Course Blau auf Bahn2,7,8
Course Gelb auf Bahn 4,7,8
4. Üben vor und zwischen Runden (Regel 5.2)
An jedem Tag eines Lochwettspiels darf ein Spieler vor einer Runde auf dem Wettspielplatz üben. (Regel 5.2a) Vor einer Runde oder einem Stechen an jedem Tag eines Zählspiels darf ein Bewerber nicht auf dem Wettspielplatz üben oder die Oberfläche irgendeines Grüns des Platzes durch Rollen eines Balls oder Aufrauen oder Kratzen an der Oberfläche prüfen. (Regel 5.2b)
Werden zwei oder mehr Zählwettspielrunden an aufeinander folgenden Tagen gespielt, so ist zwischen jenen Runden einem Bewerber das Üben oder das Prüfen der Oberfläche irgendeines Grüns durch Rollen eines Balls oder Aufrauen oder Kratzen an der Oberfläche auf keinem Platz gestattet, der im weiteren Verlauf des Wettspiels noch gespielt werden muss. Wird der Verstoß zwischen dem Spielen von zwei Löchern begangen, so gilt die Strafe für das nächste Loch. Strafe für Verstoß am letzten Loch: zwei Schläge an diesem Loch.
5. Fahren / Mitfahren im Golfwagen o.ä. Fahrzeugen
Liegt ein aktuelles ärztliches Attest vor, welches eine Gehbehinderung attestiert oder ein Schwerbehindertenausweis vor, ist dieses vor Beginn des Wettspiels der Spielleitung vorzulegen, die dann entscheidet. Für Mitglieder des Golf Club Lippstadt e.V. bedarf es der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand. Das Mitfahren oder der Transport der Schlägertasche eines nicht berechtigten Spielers ist untersagt.
6. Metall-bzw. Alternativspikes / Golfschuhe
„Hardspikes“ sind zur Schonung des Golfplatzes nicht erlaubt.
7. Beendigung von Wettspielen
Zählspiele gelten mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet.
Erhält die Spielleitung nach der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse eines Wettspiels Informationen, die ihr vor Bekanntgabe der Ergebnisse nicht bekannt waren, aber begründet Einfluss auf das Endergebnis haben, hat die Spielleitung das Recht, auch im Nachhinein Ergebnisse zu korrigieren. Das schließt auch die Aberkennung und Rückforderung von vergebenen Preisen ein. Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses durch beide Spieler an die Spielleitung als beendet oder – falls nicht geschehen – mit offizieller Bekanntgabe oder Aushang der betreffenden Spielpaarung für die nächste Runde. // Regel 3.2a(5)
8. Vorbehaltsrechte für Golf Club Lippstadt e.V.
Die jeweilige Spielleitung des Golf Club Lippstadt e.V. hat in begründeten Fällen bis zum ersten Start der jeweiligen Runde das Recht:
• Sonderplatzregeln zu erstellen, außer Kraft zu setzten oder bestehende Sonderplatzregeln zu ändern
• die festgelegten Startzeiten zu ändern
• die Ausschreibungsbedingungen abzuändern
• zusätzliche Bedingungen herauszugeben
• oder Verhaltensregeln abzuändern oder zu ergänzen
Nach dem Start sind Änderungen nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.
1. Regeln / Platzregeln
a) Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln des DGV (lizensierte Übersetzung R&A Rules Limited,) einschließlich Amateurstatut, den entsprechenden Handbüchern, den Bestimmungen der Ausrüstungsregeln über Schläger und Ball und ihren Interpretationen, den Wettspielbedingungen des Golf Club Lippstadt e.V., den Platzregeln des Golf Club Lippstadt e.V., sowie aktuellen Sonderplatzregeln lt. Aushang.
b) Die generellen Spielbedingungen (Wettspielbedingungen i.S. der Golfregeln; Teil A.) und Platzregeln des GV NRW e.V. (Hardcard) haben Vorrang vor den ständigen Platzregeln des Golf Club Lippstadt e.V.. Sie dürfen nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände abgeändert werden. Besonderheiten vor Ort sind durch ergänzende Sonderplatzregeln (z.B. unbewegliche Hemmnisse, Bestandteile des Platzes etc.) nach Absprache mit dem GV NRW e.V. zu regeln.
2. Unangemessene Verzögerung, langsames Spiel (Regel 5.6)
Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Gruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielergruppe ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielgruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe wäre. Überschreitet der erste Spieler die Zeit von 50 sec. und die folgenden Spieler die Zeit von 40 sec. für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen die Regel 5.6 angesehen. Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Verzögert ein Spieler das Spiel unangemessen zwischen zwei Löchern, fällt die Strafe am nächsten Loch an.
3. Sofortige Spielunterbrechung wegen Gefahr (Regel 5.7b(1))
Ordnet die Spielleitung die sofortige Spielunterbrechung an, müssen alle Spieler sofort das Spiel unterbrechen und dürfen keinen weiteren Schlag ausführen, bevor die Spielleitung die Fortsetzung des Spiels anordnet.
Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er für Verstoß gegen Regel 5.7b disqualifiziert.
Ausnahme: Es ist straflos, wenn die Spielleitung feststellt, dass das Versäumnis, das Spiel zu unterbrechen, gerechtfertigt war.
• Signal für unverzügliches Unterbrechen des Spiels wegen Gefahr: ein langer Signalton
• Signal für sonstige Spielunterbrechungen nach Regel 5.7: wiederholt drei aufeinanderfolgende Signaltöne
• Signal für Wiederaufnahme des Spiels: wiederholt zwei kurze Signaltöne
Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers.
Schutzhütten befinden sich:
Course Rot auf Bahn 4,5,6
Course Blau auf Bahn2,7,8
Course Gelb auf Bahn 4,7,8
4. Üben vor und zwischen Runden (Regel 5.2)
An jedem Tag eines Lochwettspiels darf ein Spieler vor einer Runde auf dem Wettspielplatz üben. (Regel 5.2a) Vor einer Runde oder einem Stechen an jedem Tag eines Zählspiels darf ein Bewerber nicht auf dem Wettspielplatz üben oder die Oberfläche irgendeines Grüns des Platzes durch Rollen eines Balls oder Aufrauen oder Kratzen an der Oberfläche prüfen. (Regel 5.2b)
Werden zwei oder mehr Zählwettspielrunden an aufeinander folgenden Tagen gespielt, so ist zwischen jenen Runden einem Bewerber das Üben oder das Prüfen der Oberfläche irgendeines Grüns durch Rollen eines Balls oder Aufrauen oder Kratzen an der Oberfläche auf keinem Platz gestattet, der im weiteren Verlauf des Wettspiels noch gespielt werden muss. Wird der Verstoß zwischen dem Spielen von zwei Löchern begangen, so gilt die Strafe für das nächste Loch. Strafe für Verstoß am letzten Loch: zwei Schläge an diesem Loch.
5. Fahren / Mitfahren im Golfwagen o.ä. Fahrzeugen
Liegt ein aktuelles ärztliches Attest vor, welches eine Gehbehinderung attestiert oder ein Schwerbehindertenausweis vor, ist dieses vor Beginn des Wettspiels der Spielleitung vorzulegen, die dann entscheidet. Für Mitglieder des Golf Club Lippstadt e.V. bedarf es der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand. Das Mitfahren oder der Transport der Schlägertasche eines nicht berechtigten Spielers ist untersagt.
6. Metall-bzw. Alternativspikes / Golfschuhe
„Hardspikes“ sind zur Schonung des Golfplatzes nicht erlaubt.
7. Beendigung von Wettspielen
Zählspiele gelten mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet.
Erhält die Spielleitung nach der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse eines Wettspiels Informationen, die ihr vor Bekanntgabe der Ergebnisse nicht bekannt waren, aber begründet Einfluss auf das Endergebnis haben, hat die Spielleitung das Recht, auch im Nachhinein Ergebnisse zu korrigieren. Das schließt auch die Aberkennung und Rückforderung von vergebenen Preisen ein. Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses durch beide Spieler an die Spielleitung als beendet oder – falls nicht geschehen – mit offizieller Bekanntgabe oder Aushang der betreffenden Spielpaarung für die nächste Runde. // Regel 3.2a(5)
8. Vorbehaltsrechte für Golf Club Lippstadt e.V.
Die jeweilige Spielleitung des Golf Club Lippstadt e.V. hat in begründeten Fällen bis zum ersten Start der jeweiligen Runde das Recht:
• Sonderplatzregeln zu erstellen, außer Kraft zu setzten oder bestehende Sonderplatzregeln zu ändern
• die festgelegten Startzeiten zu ändern
• die Ausschreibungsbedingungen abzuändern
• zusätzliche Bedingungen herauszugeben
• oder Verhaltensregeln abzuändern oder zu ergänzen
Nach dem Start sind Änderungen nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.
B. Ausschreibungskriterien / Teilnahmebedingungen
1. Wettspielteilnehmer
Es unterliegt der Eigenverantwortlichkeit jedes Wettspielteilnehmers, die unter „A.1.a „Regeln / Platzregeln“ bezeichneten Regularien zu kennen. Es obliegt der Verantwortlichkeit jedes einzelnen Spielers, die korrekt ausgefüllte und unterschriebene Zählkarte (Scorekarte) entsprechend Regel 3.3b(2) im Sekretariat oder in der für das Wettspiel gesondert ausgewiesenen „Scoring-Area“ abzugeben. Wenn der Spieler das Sekretariat oder die „Scoring-Area“ verlassen hat, gilt die Zählkarte als abgegeben.
2. Spielleitung
Für die ordnungsgemäße Durchführung von Wettspielen ist die Spielleitung verantwortlich. Der Wettspielleitung obliegt die ordnungsgemäße Ausschreibung der Wettspiele des Golf Club Lippstadt e.V. gemäß des DGV Spiel- und Wettspielhandbuchs in der aktuellen Fassung und den Vorschriften im Handbuch "Handicap-Regeln". Die Spielleitung besteht aus mindestens 3 Personen; sie ist nicht befugt, eine Golfregel außer Kraft zu setzen. Sie kann jedoch temporäre Sonderplatzregeln im erforderlichen Umfang für ein Wettspiel in Kraft setzten (siehe: Leitlinien für die Spielleitung / Musterplatzregeln). Dabei ist zu beachten, ob dazu die Genehmigung der GVNRW erforderlich ist.
Platzregel-Ampel für Ligaspiele des GV NRW e.V. - 2025
3. Ausschreibung
Die für die Spielsaison geplanten Wettspiele werden im Turnierkalender und auf der Homepage des Golf Club Lippstadt e.V. veröffentlicht. Für Einzelheiten zum Wettspiel informiert die Ausschreibung am Infoboard des Sekretariats:
• Bezeichnung und Spielform des Wettspiels
• Spielbedingungen unter Zugrundelegung dieser Wettspielbedingungen
• Art der Vorgabe und Hinweis auf Vorgabewirksamkeit
• Teilnahmevoraussetzungen und höchste Stammvorgabe der Teilnehmer
• Meldeverfahren (Anmerkung: für Wettspiele im Rahmen von Sponsorenturnieren, Kunden- oder Einladungsturnieren können gesonderte Meldeverfahren gelten)
• Bekanntgabe der für das Wettspiel zu nutzenden Abschlägen
• Höchst-/Mindestzahl der Teilnehmer
• Ort, Termin, Frist des Wettspiels
• Verbindlicher Meldeschluss
• Nenngeld / Startgeld
• Preiskategorie (ggfls. Sonderpreise)
• Modus für Stechen bei gleichen Ergebnissen
• Spielleitung
Gäste können gemäß Ausschreibung an Wettspielen teilnehmen. Neben dem Startgeld ist das jeweilige Greenfee zu entrichten.
Die Spielergruppen werden lt. Ausschreibung und - bei Sponsorenturnieren ggf. mit dem Ausrichter - zusammengestellt.
4. Meldungen / Meldeschluss
Es werden nur schriftliche Meldungen aus den entsprechenden Meldeformularen/-listen des Golf Club Lippstadt e.V. oder via Intranet innerhalb der Meldefrist lt. Ausschreibung angenommen.
5. Handicaprelevanz
Alle in der Hauptsaison (01. April bis 31. Oktober) und in Einzelwettspielen erzielten Ergebnisse sind „handicaprelevant“, sofern auch die sonstigen Bestimmungen erfüllt sind und die Ausschreibung für das Wettspiel nichts anderes bestimmt. Siehe auch: DGV Spiel- und Wettspielhandbuchs in der aktuellen Fassung. Näheres regelt auch das Regelwerk im Handbuch "Handicap Regeln" in der deutschen Übersetzung des englischen Originaltextes, herausgegeben von der USGA und R&A, gültig in Deutschland ab 01.01.2021. Dies gilt auch für Einzelwettspiele im Rahmen von Mannschaftswettspielen.
6. Abmeldung vom Wettspiel
Spieler, die nicht am Wettspiel teilnehmen können, haben sich so früh wie möglich im Clubsekretariat des Golf Club Lippstadt e.V. abzumelden. Dazu stehen die bekannten Kommunikationswege (E-Mail, Telefon, App) zur Verfügung. Bei Abmeldungen, die erst am Wettspieltag erfolgen, muss wegen des damit verbundenen Aufwands (Neuerstellung der Startliste, Umorganisation der Spielergruppen usw.) dennoch die Melde-/ Turniergebühr (Nenngeld) bezahlt werden. Falls Spieler ohne Abmeldung dem Wettspiel oder einzelnen Runden fernbleiben, kann dies als unsportliches Verhalten angesehen werden.
7. Veröffentlichung von Startlisten und Ergebnissen
Der Golf Club Lippstadt e.V. weist darauf hin, dass nach dem Meldeschluss Vor- und Nachname, Heimatclub, Stammvorgabe sowie Startzeiten der einzelnen Teilnehmer an den Wettspieltagen zur Erstellung der Startlisten verwendet werden und auch im Internet für jedermann veröffentlicht werden können (siehe Datenschutzerklärung unter C. 5.).
8. Ergebnisse
Es liegt in der allgemeinen Verantwortung des Spielers, dass seine Zählkarte ordnungsgemäß und leserlich ausgefüllt ist. Dies ist spätestens in der Schlussbesprechung mit dem Zähler (vor dem Unterschreiben) sicherzustellen. Bei der Auswertung wird die spontan erkennbare Schlagzahl berücksichtigt. Es besteht keine Verpflichtung der Spielleitung, bei unleserlichen Zahlen Rücksprache mit dem betreffenden Spieler zu halten. Auch besteht keine Verpflichtung zur Rücksprache oder zur Gegenkontrolle, z.B. bei den Notizen des Spielers auf der Karte, die er als Zähler geführt hat.
9. Stechen / Preise
Bei Lochspielen findet unmittelbar im Anschluss an das Wettspiel ein Stechen nach „Sudden Death“ statt (im Lochspiel mit Vorgabe, ohne erneute Verteilung des Vorgabeunterschiedes auf die Löcher). Das „Sudden Death“ beginnt immer unmittelbar in der normalen Spielfolge von Abschlag 1, es sei denn, es liegen andere Regelungen durch die Ausschreibung zum Lochspiel vor.
Bei Zählspielen wird bei gleichen Ergebnissen nach dem Schwierigkeitsgrad entsprechend der Vorgabeverteilung (1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9) von neun gespielten Löchern gestochen. Bei weiterer Gleichheit zählen die sechs Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16, 5, 14; danach 1, 18, 3 und schließlich das schwerste Loch. Die Ausschreibung kann bei bestimmten Wettspielen im Zählspiel ein „Sudden Death“-Zählspielstechen regeln.
In der Regel kann ein Spieler nur einen Preis gewinnen (Brutto vor Netto (Doppelpreis Ausschluss)), es sei denn die Ausschreibung schreibt eine andere Regelung vor. Spezialwertungen, wie „Nearest to the Pin“, etc. sind von dem Doppelpreis-Ausschluss ausgenommen.
Bleibt der Gewinner eines Preises der Siegerehrung fern, so behält es sich die Spielleitung vor, den Preis an den Nächstplazierten weiterzugeben, oder den Preis einzubehalten (Ausnahme: Sonderpreise, Preise in Verbindung mit einem Clubmeistertitel oder Wünsche des Sponsors).
10. Verstoß gegen die Etikette / Unsportliches Verhalten
Die Spielleitung hat das Recht, einen Spieler wegen Verstoßes gegen den „Spirit of the Game“ zu disqualifizieren, wenn sie zu der Ansicht gelangt, dass der Spieler ein schwerwiegendes Fehlverhalten begangen hat. (Regel 1.2a) Gemäß Regel 1.2a und 1.2b hat die Spielleitung Verhaltensvorschriften und die bei Verstoß zu verhängenden Strafen. (siehe A.1.a „Platzregeln“) erlassen, die bei Verstoß zur Anwendung kommen. Verhält sich ein Spieler unsportlich oder grob unsportlich – auch gegenüber Personen der Platzaufsicht (Marshal), Platzrichtern oder Mitgliedern der Spielleitung, so kann der Spielausschuss des Golf Club Lippstadt e.V. in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Vorstand gegen den Spieler folgende, zusätzliche Sanktionen verhängen:
a. Verwarnung
b. Auflagen
c. Geldbußen gegen Clubs bei Mannschaftsverstößen
d. befristete oder dauernde Wettspielsperre
e. befristetes Platzverbot
Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport „Spirit of the Game“ nachhaltig verstoßen wird oder der Sportbetrieb bzw. andere Clubs, Mannschaften oder Spieler nicht hinnehmbare Nachteile oder Beeinträchtigungen erleiden.
Bei vorsätzlichen Regelverstößen, vorsätzlichem Verstoß gegen die Etikette sowie Manipulation eines Wettspielergebnisses wird eine Sanktion gemäß 10 d) verhängt.
C. Sonstige Spielbedingungen
1. Platzbewertung
Alle Runden des Wettspiels müssen mit dem vom DGV festgesetzten Slope-Ratingwert festgesetzten Slope- und Course-Ratingwert gespielt werden.
2. Abändern von Platzregeln
Die ständigen Platzregeln des Golf Club Lippstadt e.V. ( A.1.a „Platzregeln“ dürfen für das Wettspiel nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände durch Sonderplatzregeln abgeändert oder ergänzt werden (durch die jeweilig verantwortliche Spielleitung).
3. Nearest to the Pin
Es zählt der erste Schlag des Spielers auf dem Loch, an dem „Nearest to the Pin“ ausgelobt ist. Der Ball muss auf dem Grün des zu spielenden Lochs zur Ruhe kommen. Ein „Hole in One“ ist „Nearest to the Pin“.
4. Longest Drive
Es zählt der erste Schlag des Spielers auf dem Loch, an dem “Longest Drive” ausgelobt wird. Der Ball muss auf der kurz gemähten Rasenfläche (Fairway-Höhe oder kürzer) des zu spielenden Lochs zur Ruhe kommen.
5. Datenschutzerklärung
Bei allen Wettspielteilnehmers muss der Inhalt der Wettspielbedingungen des Golf Club Lippstadt e.V. zwingend als bekannt vorausgesetzt werden. Demzufolge wird folgende Klausel aus datenschutzrechtlichen Gründen zugrunde gelegt: „Mir ist bekannt, dass mein Name, meine Vorgabe und meine Startzeit auf der Startliste durch Aushang u.a. im Sekretariat, im Clubhaus und passwortgeschützt im Internet veröffentlicht werden. Mit der Meldung zum Wettspiel willige ich auch in die Veröffentlichung meines Namens, meiner Vorgabe und meines Wettspielergebnisses in einer Ergebnisliste einschließlich der Veröffentlichung meiner Spielergebnisse für jedes Loch der Runde (Scorekarte) im Internet ein. Gegen Bildberichte, die auf der Internetseite, im sozialen Netzwerk des Golf Club Lippstadt e.V. oder in Printpublikationen veröffentlicht werden, erhebe ich keine Einwände.“
Der Vorstand / Spielführer und Spielausschuss
Lippstadt, im Juni 2025
Alle Runden des Wettspiels müssen mit dem vom DGV festgesetzten Slope-Ratingwert festgesetzten Slope- und Course-Ratingwert gespielt werden.
2. Abändern von Platzregeln
Die ständigen Platzregeln des Golf Club Lippstadt e.V. ( A.1.a „Platzregeln“ dürfen für das Wettspiel nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände durch Sonderplatzregeln abgeändert oder ergänzt werden (durch die jeweilig verantwortliche Spielleitung).
3. Nearest to the Pin
Es zählt der erste Schlag des Spielers auf dem Loch, an dem „Nearest to the Pin“ ausgelobt ist. Der Ball muss auf dem Grün des zu spielenden Lochs zur Ruhe kommen. Ein „Hole in One“ ist „Nearest to the Pin“.
4. Longest Drive
Es zählt der erste Schlag des Spielers auf dem Loch, an dem “Longest Drive” ausgelobt wird. Der Ball muss auf der kurz gemähten Rasenfläche (Fairway-Höhe oder kürzer) des zu spielenden Lochs zur Ruhe kommen.
5. Datenschutzerklärung
Bei allen Wettspielteilnehmers muss der Inhalt der Wettspielbedingungen des Golf Club Lippstadt e.V. zwingend als bekannt vorausgesetzt werden. Demzufolge wird folgende Klausel aus datenschutzrechtlichen Gründen zugrunde gelegt: „Mir ist bekannt, dass mein Name, meine Vorgabe und meine Startzeit auf der Startliste durch Aushang u.a. im Sekretariat, im Clubhaus und passwortgeschützt im Internet veröffentlicht werden. Mit der Meldung zum Wettspiel willige ich auch in die Veröffentlichung meines Namens, meiner Vorgabe und meines Wettspielergebnisses in einer Ergebnisliste einschließlich der Veröffentlichung meiner Spielergebnisse für jedes Loch der Runde (Scorekarte) im Internet ein. Gegen Bildberichte, die auf der Internetseite, im sozialen Netzwerk des Golf Club Lippstadt e.V. oder in Printpublikationen veröffentlicht werden, erhebe ich keine Einwände.“
Der Vorstand / Spielführer und Spielausschuss
Lippstadt, im Juni 2025